
Das Gebotsverfahren eignet sich für alle Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke. Es ist die „kleine Schwester“ der freiwilligen Immobilienauktion.
Es ist dann zu empfehlen, wenn eine Chance besteht, dass der zu erzielende Kaufpreis höher sein könnte als der gutachterlich ermittelte Marktpreis.
Interessenten wird die Immobilie zum Mindestpreis angeboten. Sie erhalten ausführliche Verkaufsunterlagen und haben ausreichend Gelegenheit die Immobilie mehrfach zu besichtigen, um ein entsprechendes Gebot abzugeben.
Nach Ablauf der Gebotsfrist wird das aktuelle Höchstgebot allen Bietern mitgeteilt, mit der Möglichkeit, ihr eigenes Gebot nachzubessern. Danach entscheidet der Eigentümer, an wen er seine Immobilie verkaufen möchte.
Der notarielle Kaufvertrag wird geschlossen, nachdem die Finanzierungsbestätigung durch den Kaufinteressenten vorliegt und zwischen den Parteien sämtliche Vertragspunkte geklärt sind.
Wann ist ein digitales Gebotsverfahren sinnvoll?
- Immer dann wenn eine Immobilie so interessant ist, das der zu erzielende Kaufpreis nicht genau ermittelt werden kann.
Beispiele: ein historisches Gebäude in Hamburg, eine Windmühle oder Herrenhaus in Schleswig-Holstein, ein Wassergrundstück an der Schlei.
Alle diese Immobilien haben Liebhaberpreise, deren Höhe nur durch das digitale Gebotsverfahren ermittelt werden können. - Wenn mehrere Eigentümer (z.B. Erbengemeinschaften) sich nicht auf einen Verkaufspreis einigen können, dann bietet das digitale Gebotsverfahren die Sicherheit, dass in jedem Fall der Kaufpreis erzielt wird, den der Markt bereit ist zu zahlen.
Sie möchten mehr Informationen?